Wie lange ist ein Leihtag?
Ein Leihtag hat 24 Stunden.
Wann kann das Equipment frühestens abgeholt werden?
Sie wählen den Zeitpunkt der Abholung während unserer Öffnungszeiten selbst aus.
Wann muss das Equipment spätestens zurückgebracht werden?
Die Rückgabe erfolgt bis spätestens 24 Std., 48 Std., usw. ab Abholzeitpunkt je nachdem für wieviele Leihtage sie das Equipment reserviert haben. Den Rückgabezeitpunkt wählen Sie selbst in System aus.
Ist eine Rückgabe am Wochenende möglich?
An Wochenenden ist eine Rückgabe bzw. Abholung nicht möglich. Am Wochenende verrechnen wir unseren vergünstigten Wochenendtarif.
Ist eine Stornierung kostenpflichtig?
Wir versuchen bei Stornierungen so kulant wie möglich zu agieren. Bitte gib uns bescheid sobald du weißt, dass du das Equipment nicht benötigen wirst. Wenn du uns vor Leihantritt bescheid gibst, verrechnen wir im Normalfall keine Gebühren. Wenn du allerdings zur Abholung nicht erscheinst oder wenn uns durch deine extrem knappe Stornierung Kosten entstehen oder Einnahmen entgehen, müssen wir dies in Rechnung stellen – siehe dazu auch unsere AGB, die strenger gefasst sind als wir das üblicherweise handhaben.
Gibt es eine Mindestmietdauer?
Die Mindestmietdauer ist ein Leihtag = 24h.
Wie erfahre ich ob der Mietartikel verfügbar ist?
Nach der Reserverungsanfrage über unser System oder via E-Mail an office@kamerawerk.at erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung via E-Mail.
Berechnung der Leihpreise
Berechnet das Online System den Wochenendtarif automatisch?
Das System kalkuliert den Wochenendtarif automatisch. Samstag und Sonntag zählen dabei nur als halbe Leihtage. Samstag und Sonntag werden nur als halbe Leihtage verrechnet.
Was ist mit dem Versicherungsbeitrag?
Alle unsere Preise sind inkl. Versicherung angegeben. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Wo sehe ich die Umsatzsteuer?
Alle Preise auf den Produktseiten sind exkl. Ust. angegeben. Die österreichische Mehrwertsteuer wird sowohl im Leihkorb als auch im Kassenbereich berechnet und angezeigt. Kunden mit einer gültigen europäischen Umsatzsteuer Identifikationsnummer können umsatzsteuerfreie Rechnungen laut §19(1) Umsatzsteuergesetz 1994 erhalten.
Abholung | Zustellung | Bezahlung
Welche Unterlagen muss ich zur Abholung mitbringen?
Wenn Sie Neukunde sind, müssen Sie einen Lichtbildausweis mitbringen. Dieser wird kopiert.
Wann erfolgt die Bezahlung der Leihgebühr?
Die Bezahlung erfolgt bei Abholung des Equipments und kann entweder bar oder mit Karte erfolgen.
Wie und Wann muss Kaution hinterlegt werden?
Die Kaution in Höhe von 250€ muss in bar hinterlegt werden. Bei Leihen mit einem sehr geringen Equipmentwert entfällt die Kaution.
Kann man mit Karte zahlen?
Wir bieten Kartenzahlung mit einem Kartenterminal an.
Wo erfolgt die Abholung bzw. die Rückgabe des Equipments?
Sofern nicht anders vereinbart, finden jegliche Abholungen oder Rückgaben in unserem Ladengeschäft in der Kochgasse 22, 1080 Wien statt.
Ist eine Zustellung möglich?
Ja, wir stellen unser Equipment für 30€ in Wien zu bzw. holen das Equipment ab. Leihmodalitäten wie die Unterfertigung des Mietvertrags führen wir papierlos und rein digital durch und können somit bei Zustellung am Lieferort erfolgen.
Versendet ihr euer Equipment auch?
Nein. Ein Versand des Equipments ist ausgeschlossen.
Versicherung
Ist das Equipment versichert?
Das Equipment ist mit einem geringen Selbstbehalt von 250€ (=Kaution) versichert.
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind Diebstahl und Betrug – bei Fahrzeugen muss das KFZ verschlossen gewesen sein. Unvorhersehbare eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen. Hier insbesondere:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Asuführungsfehler
- Kurzschluß, Überspannung, Induktion
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Diebstahl, Beraubung, Sabotage, Unterschlagung, Betrug
- Wasser, Feuchtigkeit
- Sturm, Frost, Eisgang oder Überschwemmung
Welche Gefahren oder Schäden sind nicht versichert?
Keine Entschädigung wird gezahlt bei folgenden Schäden:
- bei Vorsatz
- durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse
- innere Unruhen, Terrorismus
- durch Kernenergie, Strahlung
- Erdbeben
Was mache ich bei Diebstahl des Equipments?
Bei Diebstahl des Equipments oder Teilen des Equipments hat unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei zu erfolgen sowie uns zu informieren.
Was passiert wenn etwas kaputt geht?
Jedem kann einmal etwas passieren. Melden sie sich bei uns, damit wir eine Versicherungsmeldung absetzen und das beschädigte Teil soweit möglich ersetzen können. Bei jedem Schadensfall hat der Leihnehmer einen Selbstbehalt von nur 250€. Erst bei Schäden die darüber hinaus gehen, ersetzt die Versicherung den Differenzbetrag.
Was passiert wenn etwas gestohlen wird?
Wenn etwas gestohlen wird, muss der Kunde eine Diebstahlanzeige bei der Polizei machen. Dies ist der erste essentielle Schritt, damit ein Versicherungsfall geltend gemacht werden kann.
Wo ist das Equipment versichert?
Das Equipment ist in ganz Österreich, der Schweiz und der EU versichert. Möchten sie mit dem Equipment im Ausland drehen, melden sie das Bitte bei der Abholung.

