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Allgemeines

Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten sind uns ein wichtiges Anliegen. Diese Webseite speichert und verarbeitet Daten daher ausschließlich im Sinne der österreichischen und europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie als Nutzer stimmen der Datenverarbeitung im Sinne dieser Erklärung zu. Die aktuelle Fassung der DSGVO finden sie unter http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE 

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Bei Beauftragung über unsere Webseite werden Ihre übermittelten oder eingegebenen Daten manuell oder automatisiert mit dem vorhandenen Datenbestand auf Gültigkeit und Aktualität überprüft und gegebenenfalls abgeglichen, um die bei uns gespeicherten Daten zu korrigieren. Dazu kann es notwendig sein, dass unsere MitarbeiterInnen mit Ihnen Kontakt aufnehmen müssen. Dies geschieht mittels E-Mail oder telefonisch. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung der Bestellung oder die Abwicklung der Anmeldung verwendet, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Betroffenenrechte
Nach der EU Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen als Betroffener umfangreiche Rechte zu. Diese Rechte sollen vor allem für mehr Transparenz im Zusammenhang mit Ihren Daten sorgen. Ihre Rechte als betroffene Person sind das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit und jederzeitigen Widerruf einer Einwilligung.

Die betroffenen Personen können sämtliche Rechte durch ein Email an mail@kamerawerk.at oder durch persönliche Kontaktaufnahme (z.B. per Telefon oder direkt vor Ort) oder durch eine Mitteilung per Post sowie auch über das Kontaktformular der Website ausüben.

Datenlöschung
Ihre Daten werden gelöscht, sobald der jeweilige Vertrag mit Ihnen erfüllt ist und keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung der Daten mehr besteht. So werden Ihre Daten grundsätzlich nach sieben Jahren gelöscht; Aufbewahrungsfrist nach § 132 BAO.

Gesetzliche/rechtliche Aufbewahrungspflichten oder vertragliche Verpflichtungen z.B. gegenüber Kunden aus Gewährleistung oder Schadenersatz oder gegenüber Vertragspartnern sind eine Grundlage die personenbezogenen Daten weiterhin zu speichern. (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO – Grundlage der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung: gesetzliche / rechtliche Verpflichtung)

Links
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Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihrer Einwilligung weiter.

Bestandsdaten
Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder ohne gesetzliche Grundlage werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an außerhalb der Vertragsabwicklung stehende Dritte weitergegeben. Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt. Nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften werden diese Daten gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung eingewilligt haben. Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. So muss z.B. zur Zustellung der Waren Ihr Name und Ihre Anschrift an den Warenlieferanten weitergegeben werden.

Bonitätsüberprüfung
Soweit wir in Vorleistung treten, z.B. bei Zahlung auf Rechnung, holen wir ggf. eine Bonitätsauskunft über Sie ein. Dafür werden wir Ihre personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) an dieses Unternehmen weiterleiten. Auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren wird geprüft, wie hoch das Risiko eines Zahlungsausfalls ist. Vom Ergebnis der Bonitätsüberprüfung machen wir den Kaufvertragsabschluss abhängig.

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AGB VERLEIH

1. Allgemeines
Die folgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden (Mieter) und kameraWERK – Alexander Hinteregger (Vermieter). Abweichende AGB des Mieters haben keine Gültigkeit.

2. Angebote / Auftragsbestätigungen
2.1 Angebote von kameraWERK  sind freibleibend, sofern sie seitens von kameraWERK nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie stellen die Aufforderung an den Kunden dar, an kameraWERK einen Auftrag zu erteilen. Der Auftrag des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das kameraWERK durch schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Erbringung der Leistung annehmen kann.

2.2 Mündliche Zusagen oder Zusagen der Vorkorrespondenz von kameraWERK bedürfen, um Vertragsbestandteil zu werden, der ausdrücklichen Übernahme in die schriftliche Auftragsbestätigung. Einwendungen gegen Auftragsbestätigungen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragsbestätigung, in jedem Falle jedoch vor Beginn der Lieferung/Leistung von kameraWERK eingehen.

2.3 Grundsätzlich gilt, dass die Mietsachen beim Vermieter nach erfolgter Voranmeldung und Reservierungsbestätigung abgeholt werden müssen. Der Vermieter wird sein Möglichstes tun um den Terminwunsch des Mieters zu erfüllen. Für Schäden, die aus einer Nichterfüllung resultieren sollten, wird keine Haftung übernommen. Für etwaige entgangene Mieteinnahmen bei Nichtabholung haftet der Mieter in vollem Umfang.

3. Mietdauer:
3.1 Die Mietdauer beträgt mindestens 24 Stunden. Ein Miettag entspricht 24 Stunden.

3.2 Die Abholung erfolgt frühestens zwischen 15:00 und 17:00 Uhr am Vortag des Miettages. Die Rückgabe erfolgt spätestens zwischen 9:00 und 11:00 Uhr am Tag nach dem Miettag . Kommt es zu einer verspäteten Rückgabe wird ein weiterer Miettag verrechnet. Der Vertrag erlischt, sobald sämtliche Mietgegenstände wieder beim Vermieter sind und der Mietbetrag bezahlt ist. Falls die Mietgegenstände nicht termingemäß retourniert werden oder bleibende Schäden verursacht wurden, läuft die Miete automatisch weiter.

3.3 Der Kunde schuldet den vollen Mietzins unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung der Geräte.

4. Versand/Abholung
Die Mietgegenstände können nur abgeholt werden. Eine Versandoption wird nicht angeboten.

5. Ausweispflicht
Der Mieter ist verpflichtet, seinen Pass, Führerschein oder einen Personalausweis vorzulegen. Bei Firmen ist die Bekanntgabe der Firmenbuchnummer und UID-Nr. verpflichtend.

6. Preise
Die angeführten Preise sind in Euro exkl. Ust., aber inkl. Versicherung.

7. Kaution/Bezahlung
7.1 Die Miete wird bei Rückgabe der Geräte bezahlt. Es gilt der Bezahlungsmodus wie folgt: 100% des Mietbetrags bei Rückgabe.

7.2 Bei Zahlungsverzug gilt der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie 12% Verzugszinsen als vereinbart. Der Mieter hat bei Abholung der Mietsachen die vereinbarte Kaution zu hinterlegen. Die Kaution beträgt immer 250€. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe und Bezahlung der Gesamtmiete wird die Kaution wieder zurückerstattet.

8. Mietgebrauch und Einsatzorte
8.1 Der Kunde hat die Mietgeräte in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Der Mieter hat alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen von kameraWERK und der Bedienungs- und Betriebsanleitung des Herstellers zu befolgen.

8.2 Der Kunde wird den Mietgegenstand ausschließlich an dem mit kameraWERK vereinbarten Einsatzort benutzen. Bei wechselnden Standorten wird der Kunde kameraWERK unverzüglich auf Verlangen Auskunft über den jeweils aktuellen Standort der Mietgeräte erteilen und die Besichtigung ermöglichen.

8.3 Der Kunde hat kameraWERK frühestmöglich unaufgefordert auf besondere Einsatzbedingungen hinzuweisen, wie z.B. Einsätze in Kriegs-, Krisen-, Unruhe- und Katastrophengebieten, Demonstrationen, Aufnahmen aus Land-, Luft-, Raum- und Wasserfahrzeugen, Verwendung unter Tage, außergewöhnliche Klimaverhältnisse, radioaktive Umgebung, Aufnahmen von Stunts und pyrotechnischen Effekten sowie alle sonstigen risikoreichen Umstände.

8.4 Der Mieter soll alle notwendigen Maßnahmen zu Verhinderung von Unfällen einhalten. Bei Wasserschäden, Spannungsschäden, technischen Schäden durch den Anschluß an Computer oder bei sorgloser technischer Handhabe, sind alle aufgrund dieser Schäden anfallenden Reparaturkosten vom Mieter zu tragen. Weiters verpflichtet sich der Mieter zum Kostenersatz für Reparaturen technischer Folgeschäden, den Ausgleich technischer Folgeschäden und zur Übernahme der anfallenden Mietkosten für entgangene Miettage.

8.5 Allfällig entstandene Mängel und Defekte sind sofort zu melden. Weitere Schritte sind nur dem Vermieter vorbehalten.

9.Versicherung
Bei jedem Mietvorgang wird automatisch eine Elektrogeräte-Versicherung abgeschlossen, die im Mietpreis enthalten ist. Die Kaskoversicherung (Selbstbehalt bei Schaden oder Einbruchsdiebstahl € 250, keine Haftung bei Diebstahl aus dem ungesicherten Fahrzeug und Abhandenkommen) gilt in der EU. Trotzdem sind alle Mietgegenstände grundsätzlich in ihrer Nutzung auf das österreichische Staatsgebiet beschränkt.

10. Rückgabe
10.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Datum und zum vereinbarten Zeitpunkt (s. 3. Mietdauer) an den Vermieter in dem Zustand zurückgeben, in dem er den Mietgegenstand zu Beginn des Mietverhältnisses übernommen hat.

10.2 Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Mieters. Die Rückgabe der Geräte an Wochenenden und Feiertagen ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

10.3 Vor Rückgabe der Technik ist diese ordnungs- und sachgemäß zu reinigen. Mitgelieferte Akkus sind nach Möglichkeit vollständig aufzuladen. Wird Technik in stark verschmutztem Zustand zurückgegeben, so stellen wir dem Mieter für die Reinigung die dafür anfallenden Kosten nach Aufwand, mindestens jedoch 25,- Euro in Rechnung.

10.4 Die Rücknahme / Annahme der gemieteten Geräte ist immer mit der ausführlichen Prüfung dieser, hinsichtlich Beschädigungen oder sonstiger Veränderungen verbunden. Erst im Ergebnis dieser Prüfung und nicht mit der Rücknahme / Annahme der Geräte als solches, wird die mängelfreie Rückgabe erklärt.

10.5 Eine vorzeitige Rückgabe mindert nicht den vereinbarten Mietpreis.

11. Eigentumsrecht
Die Mietsache bleibt Eigentum des Vermieters.

12. Haftung des Kunden
12.1 Grundsätzlich trägt der Mieter während der Mietzeit gegenüber kameraWERK die volle Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder die sonstige Verschlechterung der Geräte und zwar unabhängig davon, ob er dies verschuldet hat oder nicht. Der Kunde haftet ausdrücklich für seine Mitarbeiter oder sonstige, vom Kunden beauftragte, auf Weisung des Kunden handelnde Dritte.

12.2 Der Kunde haftet auch für alle Vermögensnachteile, die kameraWERK durch eine verspätete Rückgabe der Geräte entstehen und zwar unabhängig davon, ob der Kunde dies verschuldet hat oder nicht. Der Kunde hat in diesem Fall zusätzlich zur Nutzungsentschädigung alle Schäden zu ersetzen. Gleiches gilt für die Rückgabe beschädigter oder defekter Geräte. Insbesondere kommen folgende Schäden in Betracht: die Unmöglichkeit der anderweitigen Vermietung bis endgültigen Rückgabe bzw. bis zur endgültigen Instandsetzung bzw. Geräteneuanschaffung und Leistung von berechtigtem Schadensersatz an einen nachfolgenden Mieter falls kameraWERK wegen der verspäteten Rückgabe oder der Beschädigung eine Gebrauchsüberlassung an den Anschlussmieter nicht möglich war, Kosten der Ersatzanmietung oder Ersatzbeschaffung und die Reparaturkosten. Gibt der Kunde die Mietgegenstände nicht im vertragsgemäßen Zustand zurück, ist kameraWERK weiter berechtigt, auch ohne Aufforderung und Mahnung und ohne Fristsetzung auf Kosten des Kunden den Mietgegenstand in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen bzw. durch Dritte versetzen zu lassen.

13. Stornierung durch den Kunden
13.1. Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen den Mietvertrag vor Überlassung der Mietsache zu kündigen (Stornierung). Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.2. Storniert der Kunde, gleich aus welchem Grund, den Mietvertrag, so werden grundsätzlich keine Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als drei Werktagen vor Mietantritt werden 50% und bei weniger als 24 Stunden 100% des Bruttomietbetrages zur Zahlung fällig, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

14. Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere Klauseln dieser AGB teilweise oder ganz unwirksam oder nichtig sind, so bleiben die wirksamen Teile dieser AGB hiervon unberührt. Die teilweisen oder ganz unwirksamen bzw. nichtigen Teile sind in diesen Fällen durch solche wirksamen Vereinbarungen zu ersetzen, die den teilweise oder ganz unwirksamen oder nichtigen Teilen wirtschaftlich am nächsten kommen. Die neuen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gelten grundsätzlich nur schriftliche Vereinbarungen.

15. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Wien vereinbart.